Stadtwappen
Erika

Herzlich willkommen bei Erika Ciesla
in D-68167 Mannheim (Neckarstadt-Ost)

und ich lade Euch ein zum: Radfahren!
Das Bonmot der Woche:

Kein noch so erhabenes Ziel kann böse Mittel heiligen!

(Lev Kopelev)

Critical Mass

Die Critical Mass ist ein öffent­liches Spek­takel in Form einer gemein­samen Radtour, mit dem Ziel, dem Verkehrs­mittel Fahrrad eine größere Popu­lari­tät zu ver­schaffen.

Zeigefinger Bitte hier weiterlesen ...

Vive la Velorution!

Rad frei statt Rad weg!

Vom 7. März bis zum 27. April 2007 lief beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition gegen die Radweg­benutzungs­pflicht.

Insgesamt haben 16977 Bürger diese Petition unterstützt. Wer gerne wissen will, wie es mit dieser Petition weitergeht, möge sich bitte hier informieren:

Verein gegen Radwege, Darmstadt

Steuer Gegen Armut

Neues aus Hopenhagen Flopenhagen

Dicke Luft

Tut mir leid, es gibt nichts neues zu berichten vom Klima­gipfel aus Kopen­hagen! An­statt über das Klima und die Redu­zierung von CO2 zu depat­tieren, schacherten die Re­gie­rungs­ver­tre­ter aus knapp zwei­hun­dert Länder doch nur wieder über Geld und Schul­dzu­wei­sungen. Am Ende verfaßten sie ein belang­loses Abschluß­dokument, das auch gar nicht verab­schiedet sondern nur zur Kenntnis genommen wurde. Das ganze Theater läßt sich mit einem Satz treff­lich be­schrei­ben: außer Spesen nichts gewesen!

Und damit liegt der Schwarze Peter wieder in unseren, der Bürger, Händen! Und das ist durchaus nicht nichts, denn wenn viele uns dasselbe tun, dann fließen tausend kleine Rinnsale zusammen und bilden gemeinsam einen großen reißenden Strom!

Und wir haben Möglichkeiten was zu tun, als da sind:

Und weil der letzte Punkt in dieser Liste mein Thema ist, will ich schnell noch ein Paar Zeilen dazu schreiben.

CO2-Anstieg

Der CO2–Gehalt unserer Atmos­phäre in den letzten tausend Jahren

Bei der Verbrennung von einem Liter Kraft­stoff werden ca. 1,4 kg CO2 frei­ge­las­sen, will heißen, für jede Tankfüllung à 40 Liter wird ca. 60 kg CO2 in die Luft gepustet! So man also ca. 15 Tank­fül­lungen verfahren hat, wurde ins­ge­samt so viel CO2 frei­ge­setzt wie das Auto wiegt!

Und das nur für’s Verbrennen! Da ist der Aufwand für die För­derung, die Verar­bei­tung und den Trans­port noch gar nicht drin!

Nun weiß ich natürlich auch, daß man nicht jedem Menschen das Auto vergällen kann, manch einer braucht es nunmal. Jedoch weiß ich ebenso, daß ca. 60 % aller Auto­fahrten über Strecken von weniger als 5 km gehen, und genau die habe ich im Blick!

Diese 5 km sind auch mit dem Fahrrad in ca. 15 Minuten abge­fahren, das halte ich für zu­mut­bar. Berück­sich­tigt man noch, daß bei der Ver­wen­dung des Fahr­rads die leidige Park­platz­suche entfällt, ist man mit dem Draht­esel auf der­ar­tigen Kurz­strecken fast immer sogar schnel­ler am Ziel.

Und gesund ist es auch!

[EC]

Sei kein Blindflieger, fahre mit Licht!

Radfahrer ohne Licht

Wieder einmal haben wir Winter, und wieder einmal apelliere ich an Euch, fahrt nachts nicht ohne Licht! Denn es hängt nicht mehr und nicht weniger als Euer Leben davon ab, und ggf. auch das der anderen!

Um kein Knöllchen von der Polizei zu kriegen, brauchst Du gemäß §67 StVZO zwei Lichter und nicht weniger als 15 Reflektoren. Besonders die unheimlich große Menge an Reflektoren muß man nicht verstehen, denn ur­sprüng­lich war das mal eine idee aus Amerika, um Kinder­fahr­räder zu sichern, die üblicher­weise gar keine Licht­anlage haben, aber so steht es nunmal im Gesetz. Aber um sicher durch die Nacht zu kommen, reicht es schon, wenn man wenigtens vorne ein weißes, hinten ein rotes, und zusätzlich hinten auch noch einen roten Reflektor hat (für den Fall, daß das Rücklicht während der Fahrt (vom Fahrer unbemerkt) ausfällt). Das ist das mindeste was man haben muß, weniger geht gar nicht!

Die neue StVO

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt (das Fernsehen berichtete nicht darüber) ist am 01.09.2009 eine neue Straßen­verkehrs­ordnung inkraft getreten. Aber auch hier, wo es doch eigentlich ein Thema wäre, ward darüber bisher noch nichts geschrieben. Warum? Ganz einfach: es gibt wenig neues. Es wurden zwar einige Texte anders formuliert, aber am Inhalt änderte sich nahezu nichts.

Für uns Radfahrer ist vorzugsweise der §2 Absatz 4 interessant, denn dort wird geregelt, wie die Radwege zu benutzen sind. Schauen wir uns den also mal an.

Alte Fassung (Auszug):

Radfahrer müssen … Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.

Radwegschilder

Neue Fassung (Auszug):

Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen Radverkehr frei allein angezeigt ist.

Findet jemand den Unterschied? Ich nicht! Die Worte wurden umgestellt und auch ist dieser Text insgesamt sichtlich länger, aber der Inhalt ist gleich. Die von uns geforderte freie Fahrt für freie Radfahrer ist hier nach wie vor nicht zu finden, was also sollte man darüber berichten?

Interessanter ist da schon die ebenfalls umgestaltete Verwaltungs­vorschrift zur StVO (VwV-StVO), aber weil es sich dabei um eine inner­behördliche Dienst­anweisung handlet, ist diese für uns Normal­bürger zumeist unzugänglich. Dort aber sind die Regeln verfaßt, nach denen die Verkehrs­behörden überhaupt befugt sind, eine Radweg­benutzungs­pflicht anzuordnen. Leider habe ich den Text noch nicht gelesen, kann also auch nicht darüber berichten. Es sollen aber, so spricht die Gerüchte­küche, darin einige Bestimmungen verschärft worden sein. Auch sollen die Empfehlungen für Radverkehrs­anlagen (ERA 95) von der Forschungs­gesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen und die Erkenntnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) stärker beachtet werden als bisher, so daß etliche Radweg­schilder, die bisher noch legal aufgestellt worden sind, numehr rechts­widrig sind und eigentlich entfernt werden müßten. Aber wie gesagt, dazu später mehr.

Für die Praxias ist das alles belanglos, denn da draußen in der Wildnis ändert sich nichts: wo immer ein Radweg­schild aufgestellt ist, da hat der Radfahrer den Rad-weg-Weg zu benutzen, denn dem blau­lackierten Stück rundem Blech ist es leider nicht anzusehen, ob es rechtens war, dieses da aufzu­stellen, oder ob es eigentlich geschreddert gehört; einzig auf dem Rechtsweg (incl. Prozeß­kosten­risiko) sind diese Fehler zu beheben.

(EC)

Vertrauen ist gut, abschließen ist besser!

Fahrradschloß

Das hier soll ein Fahrrad­schloß sein, tatsächlich aber ist das eher ein Scherz­artikel. Wer damit sein Fahrrad sichern will, der kann auch eine Paket­schnur nehmen, das macht prak­tisch keinen Unter­schied.

Gestern erzählte mir der Filius meines Nachbarn, daß man seines Vaters Fahrrad geklaut hätte. Voriges Jahr war er es selbst, dem das Fahrrad geklaut wurde. Summa summarum wurden dieser Familie also in nur einem Jahr zwei Fahrräder geklaut.

Komisch! Ich wohne in derselben Stadt, aber meine beiden Fahrräder sind noch da. Was macht mein Nachbar anders als ich? Ich weiß es: er verwendet andere Fahrradschlösser.

Fall eins: Der Sohn hatte ein einfaches Draht­bügel­schloß, wie man es für geringes Geld in jedem Supermarkt kaufen kann. Das ist natürlich gar nichts, taugt allenfalls als Kindersicherung, einen Dieb kann das nicht schrecken. Ich selbst habe dieses Schloß mit einr ganz ordinären Kneifzange in weniger als 20 Sekunden durchgebissen, als der Sohnemann mich darum bat, weil er den Schlüssen verloren hätte. Ein Dieb mit einem Bolzenschneider schafft das in einer Sekunde.

Fall zwei: Auch der Herr Vater vertraut auf das dünne Kabel, verzichtet überdies aber auch noch auf das Abschließen. Ein Zahlenschloß ist doch viel praktischer, denn es hat ja keine Schlüssel, die man verlieren kann. Aber auch der Dieb hat einen Vorteil, denn dieses Schloß läßt sich öffnen, ohne es zu zerstören oder auch nur zu beschädigen. Sogar ich konnte es in nur zehn Sekunden öffnen, aldiweil die Ringe an der jeweils richtigen Stelle deutlich fühlbar einrasten.

Bügelschloß

So sieht ein wirklich gutes Fahrrad­schloß aus!

So geht es also nicht! Einfache (billige) Draht­bügel­schlösser, egal ob mit Schlüssel oder Zahlenschloß, taugen definitiv gar nicht! Die Schutz­wirkung solcher Schloß-Imitate ist nur gering­fügig höher als die eines Pappschilds: Bitte nicht klauen, das man sich ans Fahrrad hängt. Um ein Fahrard wirksam vor Diebstahl zu schützen ist ein gutes Schloß nötig! Und in der Regel ist das dann ein Bügel­schloß (siehe Bild rechts) mit einem gehärteten Stahlbügel, und das möglichts von einem seriösen Marken­hersteller. Alles andere ist Kokolores.

Gewiß, absolut unknackbar sind auch diese Schlösser nicht, müssen sie aber auch nicht. Fahrrad­klau ist eine Sache von Sekunden, allenfalls noch von Minuten. Spätestens nach nach zehn Minuten gibt selbst ein hart­näckiger Fahrrad­dieb erfahrungs­gemäß auf, und wenn ein Schloß so lange Wider­stand leisten kann, dann hat es seine Pflicht getan.

Gut gesichertes Fahrrad

Man kann es allerdings auch übertreiben.

Man achte beim Einkauf bitte auch darauf, daß der Bügel nicht zu kurz ist, denn man soll nicht das Fahrrad für sich allein abschließen, sondern es auch irgendwo anschließen können. Also zum Beispiel den Mast eines Verkehrs­schilds, das Gitter eines Zaunes oder das Rohr von einem Anlehn­bügel, et cetera, mit in das Schloß aufnehmen. Denn profes­sionelle Diebes­banden kommen auch schonmal gerne mit einem Transporter angefahren und werfen das Fahrrad einfach auf die Pritsche, haben dann in ihrer heimeischen Werkstatt alle Zeit der Welt, das Schloß zu knacken. Dies verhindert man sehr sicher, wenn das Fahrrad an irgend einem Straßenmöbel festgemacht ist.

Zum schluß noch ein Tip: hochwertige Räder läßt man am besten gar nicht im Freien stehen. Mein Rennrad (ca. 10kg leicht) zum Beispiel nehme ich immer mit in die Wohnung, da kommt so ein fieser Dieb gar nicht erst ran. Dieses trage ich nur raus wenn ich tatsächlich damit fahren will, anschließend kommt es wieder rein.

Für den tägichen Einkauf habe ich ein zweites Fahrrad, und zwar ein altes Tourenrad mit deutlich sichtbaren Gebrauchs- und Reparatur­spuren, das will eh keiner klauen. Aber auch dieses muß immer gut abgeschlossen sein, denn oft werden Räder gar nicht geklaut um sich daran zu bereichern, sondern um damit mal eben wo hinzu­fahren, und dann wird es wegge­worfen. Auch dagegen muß man sich schützen, nämlich mit einem guten Schloß.

Oh Tempora oh Mores!

Wir Radfahrer, wir wollen was! Wir wollen als Verkehrsteilnehmer ernstgenommen werden, wollen selbst entscheiden dürfen wann und wo wir einen Radweg benutzen oder nicht, und wir wollen mehr werden. Aber eine Frage stellt sich da: was geben wir dafür?

Wer ernstgenommen werden will, der muß sich anständig benehmen können, denn wer sich wie in Idiot aufführt hat notwendigerweise keinen Anspruch auf Respekt. Denn Respekt kann man nicht fordern, Respekt muß man sich verdienen! Aber wie sieht es denn damit aus, verdienen wir den Respekt? Schaumwirmal!

Die Bibel kennt sieben Todsünden, ich komme mit drei aus:

  1. links fahren,
  2. Gehweg fahren, und
  3. nachts fahren ohne Licht.

Und es handelt sich hierbei nicht nur um irgend welche Ordnungswidrigkeiten sondern um exorbitant gefährliches Verhalten! Wer sich so verhält, ist eine Gefahr für sich und andere.

Und wie sieht das aus, da draußen in der Realität? Radfahrer fahren links (unter anderem in Gegenrichtung auf linksseitig angelgten Radwegen), sie fahren auf Gehwegen (jagen dort Fußgänger) und sie machen nachts ihr Licht nicht an. Tja, liebe Freunde und liebe Feinde, so wird das nix mit dem Respekt!

Zum Merken und Mitschreiben:

  1. Das ist Deutschland geltende Rechtsfahrgebot gilt keineswegs nur für die Fahrbahn sondern für die ganze Straße, einschließlich der Randstreifen und der Sonderspruren. Und das schließt auch die Radwege ein! Daraus folgt: wenn ein Radweg auf der liken Straßenseite nicht ausdrücklich durch ein Radwegschild zur Benutzung in Gegenrichtung freigegeben ist, dann haben wir da überhaupt gar nichts zu suchen!
  2. Der Gehweg ist ein Weg zum Gehen, er ist exclussiv den Fußgängern vorbehalten! Nur Kinder bis zum Alter von 11 Jahren dürfen auf den Gehwegen radfahren.
  3. Das Licht am Rad dient nur zu einem Drittel der Ausleuchtung des Fahrwegs. Zu zwei Drittel ist es dafür da, daß man von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird. Daras folgt: wer bei Nacht und Nebel ohne Licht fährt, der ist kein Radfahrer sondern ein Selbstmordattentäter!

Bitte beachtet das, dann klappt das auch mit dem Respekt.

[EC]

© (01/2010) by Erika Ciesla, 68167 Mannheim/Germany

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