Kein noch so erhabenes Ziel kann böse Mittel heiligen!
(Lev Kopelev)
Die Critical Mass
ist ein öffentliches Spektakel in Form einer gemeinsamen Radtour,
mit dem Ziel, dem Verkehrsmittel Fahrrad eine größere Popularität zu verschaffen.
Vive la Velorution!
Vom 7. März bis zum 27. April 2007 lief beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition gegen die Radwegbenutzungspflicht.
Insgesamt haben 16977 Bürger diese Petition unterstützt. Wer gerne wissen will, wie es mit dieser Petition weitergeht, möge sich bitte hier informieren:
Tut mir leid, es gibt nichts neues zu berichten vom Klimagipfel aus Kopenhagen! Anstatt über das Klima und die Reduzierung von CO2 zu depattieren, schacherten die Regierungsvertreter aus knapp zweihundert Länder doch nur wieder über Geld und Schuldzuweisungen. Am Ende verfaßten sie ein belangloses Abschlußdokument, das auch gar nicht verabschiedet sondern nur zur Kenntnis
genommen wurde. Das ganze Theater läßt sich mit einem Satz trefflich beschreiben: außer Spesen nichts gewesen!
Und damit liegt der Schwarze Peter wieder in unseren, der Bürger, Händen! Und das ist durchaus nicht nichts, denn wenn viele uns dasselbe tun, dann fließen tausend kleine Rinnsale zusammen und bilden gemeinsam einen großen reißenden Strom!
Und wir haben Möglichkeiten was zu tun, als da sind:
Sparlampenstatt Glüchbirnen verwenden! Oder wo es nicht auf große Helligkeit ankommt, neuartige LED-Leuchtmittel einsetzen.
schwarzen Stromabkaufen, um so mehr ist es notwendig, daß die ihre Dreckschleudern vom Netz nehmen.
Und weil der letzte Punkt in dieser Liste mein Thema
ist, will ich schnell noch ein Paar Zeilen dazu schreiben.
Der CO2–Gehalt unserer Atmosphäre in den letzten tausend Jahren
Bei der Verbrennung von einem Liter Kraftstoff werden ca. 1,4 kg CO2 freigelassen, will heißen, für jede Tankfüllung à 40 Liter wird ca. 60 kg CO2 in die Luft gepustet! So man also ca. 15 Tankfüllungen verfahren hat, wurde insgesamt so viel CO2 freigesetzt wie das Auto wiegt!
Und das nur für’s Verbrennen! Da ist der Aufwand für die Förderung, die Verarbeitung und den Transport noch gar nicht drin!
Nun weiß ich natürlich auch, daß man nicht jedem Menschen das Auto vergällen kann, manch einer braucht es nunmal. Jedoch weiß ich ebenso, daß ca. 60 % aller Autofahrten über Strecken von weniger als 5 km gehen, und genau die habe ich im Blick!
Diese 5 km sind auch mit dem Fahrrad in ca. 15 Minuten abgefahren, das halte ich für zumutbar. Berücksichtigt man noch, daß bei der Verwendung des Fahrrads die leidige Parkplatzsuche entfällt, ist man mit dem Drahtesel auf derartigen Kurzstrecken fast immer sogar schneller am Ziel.
Und gesund ist es auch!
[EC]
Wieder einmal haben wir Winter, und wieder einmal apelliere ich an Euch, fahrt nachts nicht ohne Licht! Denn es hängt nicht mehr und nicht weniger als Euer Leben davon ab, und ggf. auch das der anderen!
Um kein Knöllchen von der Polizei zu kriegen, brauchst Du gemäß §67 StVZO zwei Lichter und nicht weniger als 15 Reflektoren. Besonders die unheimlich große Menge an Reflektoren muß man nicht verstehen, denn ursprünglich war das mal eine idee aus Amerika, um Kinderfahrräder zu sichern, die üblicherweise gar keine Lichtanlage haben, aber so steht es nunmal im Gesetz. Aber um sicher durch die Nacht zu kommen, reicht es schon, wenn man wenigtens vorne ein weißes, hinten ein rotes, und zusätzlich hinten auch noch einen roten Reflektor hat (für den Fall, daß das Rücklicht während der Fahrt (vom Fahrer unbemerkt) ausfällt). Das ist das mindeste was man haben muß, weniger geht gar nicht!
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt (das Fernsehen berichtete nicht darüber) ist am 01.09.2009 eine neue Straßenverkehrsordnung inkraft getreten. Aber auch hier, wo es doch eigentlich ein Thema wäre, ward darüber bisher noch nichts geschrieben. Warum? Ganz einfach: es gibt wenig neues. Es wurden zwar einige Texte anders formuliert, aber am Inhalt änderte sich nahezu nichts.
Für uns Radfahrer ist vorzugsweise der §2 Absatz 4 interessant, denn dort wird geregelt, wie die Radwege zu benutzen sind. Schauen wir uns den also mal an.
Radfahrer müssen … Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.

Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen Radverkehr frei
allein angezeigt ist.
Findet jemand den Unterschied? Ich nicht! Die Worte wurden umgestellt und auch ist dieser Text insgesamt sichtlich länger, aber der Inhalt ist gleich. Die von uns geforderte freie Fahrt für freie Radfahrer ist hier nach wie vor nicht zu finden, was also sollte man darüber berichten?
Interessanter ist da schon die ebenfalls umgestaltete Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), aber weil es sich dabei um eine innerbehördliche Dienstanweisung handlet, ist diese für uns Normalbürger zumeist unzugänglich. Dort aber sind die Regeln verfaßt, nach denen die Verkehrsbehörden überhaupt befugt sind, eine Radwegbenutzungspflicht anzuordnen. Leider habe ich den Text noch nicht gelesen, kann also auch nicht darüber berichten. Es sollen aber, so spricht die Gerüchteküche, darin einige Bestimmungen verschärft worden sein. Auch sollen die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA 95) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen und die Erkenntnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) stärker beachtet werden als bisher, so daß etliche Radwegschilder, die bisher noch legal aufgestellt worden sind, numehr rechtswidrig sind und eigentlich entfernt werden müßten. Aber wie gesagt, dazu später mehr.
Für die Praxias ist das alles belanglos, denn da draußen in der Wildnis ändert sich nichts: wo immer ein Radwegschild aufgestellt ist, da hat der Radfahrer den Rad-weg-Weg zu benutzen, denn dem blaulackierten Stück rundem Blech ist es leider nicht anzusehen, ob es rechtens war, dieses da aufzustellen, oder ob es eigentlich geschreddert gehört; einzig auf dem Rechtsweg (incl. Prozeßkostenrisiko) sind diese Fehler zu beheben.
(EC)
Das hier soll ein Fahrradschloß sein, tatsächlich aber ist das eher ein Scherzartikel. Wer damit sein Fahrrad sichern will, der kann auch eine Paketschnur nehmen, das macht praktisch keinen Unterschied.
Gestern erzählte mir der Filius meines Nachbarn, daß man seines Vaters Fahrrad geklaut hätte. Voriges Jahr war er es selbst, dem das Fahrrad geklaut wurde. Summa summarum wurden dieser Familie also in nur einem Jahr zwei Fahrräder geklaut.
Komisch! Ich wohne in derselben Stadt, aber meine beiden Fahrräder sind noch da. Was macht mein Nachbar anders als ich? Ich weiß es: er verwendet andere Fahrradschlösser.
Fall eins: Der Sohn hatte ein einfaches Drahtbügelschloß, wie man es für geringes Geld in jedem Supermarkt kaufen kann. Das ist natürlich gar nichts, taugt allenfalls als Kindersicherung, einen Dieb kann das nicht schrecken. Ich selbst habe dieses Schloß mit einr ganz ordinären Kneifzange in weniger als 20 Sekunden durchgebissen, als der Sohnemann mich darum bat, weil er den Schlüssen verloren hätte. Ein Dieb mit einem Bolzenschneider schafft das in einer Sekunde.
Fall zwei: Auch der Herr Vater vertraut auf das dünne Kabel, verzichtet überdies aber auch noch auf das Abschließen. Ein Zahlenschloß ist doch viel praktischer, denn es hat ja keine Schlüssel, die man verlieren kann. Aber auch der Dieb hat einen Vorteil, denn dieses Schloß läßt sich öffnen, ohne es zu zerstören oder auch nur zu beschädigen. Sogar ich konnte es in nur zehn Sekunden öffnen, aldiweil die Ringe an der jeweils richtigen Stelle deutlich fühlbar einrasten.
So sieht ein wirklich gutes Fahrradschloß aus!
So geht es also nicht! Einfache (billige) Drahtbügelschlösser, egal ob mit Schlüssel oder Zahlenschloß, taugen definitiv gar nicht! Die Schutzwirkung solcher Schloß-Imitate ist nur geringfügig höher als die eines Pappschilds: Bitte nicht klauen
, das man sich ans Fahrrad hängt. Um ein Fahrard wirksam vor Diebstahl zu schützen ist ein gutes Schloß nötig! Und in der Regel ist das dann ein Bügelschloß (siehe Bild rechts) mit einem gehärteten Stahlbügel, und das möglichts von einem seriösen Markenhersteller. Alles andere ist Kokolores.
Gewiß, absolut unknackbar sind auch diese Schlösser nicht, müssen sie aber auch nicht. Fahrradklau ist eine Sache von Sekunden, allenfalls noch von Minuten. Spätestens nach nach zehn Minuten gibt selbst ein hartnäckiger Fahrraddieb erfahrungsgemäß auf, und wenn ein Schloß so lange Widerstand leisten kann, dann hat es seine Pflicht getan.
Man kann es allerdings auch übertreiben.
Man achte beim Einkauf bitte auch darauf, daß der Bügel nicht zu kurz ist, denn man soll nicht das Fahrrad für sich allein abschließen, sondern es auch irgendwo anschließen können. Also zum Beispiel den Mast eines Verkehrsschilds, das Gitter eines Zaunes oder das Rohr von einem Anlehnbügel, et cetera, mit in das Schloß aufnehmen. Denn professionelle Diebesbanden kommen auch schonmal gerne mit einem Transporter angefahren und werfen das Fahrrad einfach auf die Pritsche, haben dann in ihrer heimeischen Werkstatt alle Zeit der Welt, das Schloß zu knacken. Dies verhindert man sehr sicher, wenn das Fahrrad an irgend einem Straßenmöbel festgemacht ist.
Zum schluß noch ein Tip: hochwertige Räder läßt man am besten gar nicht im Freien stehen. Mein Rennrad (ca. 10kg leicht) zum Beispiel nehme ich immer mit in die Wohnung, da kommt so ein fieser Dieb gar nicht erst ran. Dieses trage ich nur raus wenn ich tatsächlich damit fahren will, anschließend kommt es wieder rein.
Für den tägichen Einkauf habe ich ein zweites Fahrrad, und zwar ein altes Tourenrad mit deutlich sichtbaren Gebrauchs- und Reparaturspuren, das will eh keiner klauen. Aber auch dieses muß immer gut abgeschlossen sein, denn oft werden Räder gar nicht geklaut um sich daran zu bereichern, sondern um damit mal eben wo hinzufahren, und dann wird es weggeworfen. Auch dagegen muß man sich schützen, nämlich mit einem guten Schloß.
Wir Radfahrer, wir wollen was! Wir wollen als Verkehrsteilnehmer ernstgenommen werden, wollen selbst entscheiden dürfen wann und wo wir einen Radweg benutzen oder nicht, und wir wollen mehr werden. Aber eine Frage stellt sich da: was geben wir dafür?
Wer ernstgenommen werden will, der muß sich anständig benehmen können, denn wer sich wie in Idiot aufführt hat notwendigerweise keinen Anspruch auf Respekt. Denn Respekt kann man nicht fordern, Respekt muß man sich verdienen! Aber wie sieht es denn damit aus, verdienen wir den Respekt? Schaumwirmal!
Die Bibel kennt sieben Todsünden, ich komme mit drei aus:
Und es handelt sich hierbei nicht nur um irgend welche Ordnungswidrigkeiten sondern um exorbitant gefährliches Verhalten! Wer sich so verhält, ist eine Gefahr für sich und andere.
Und wie sieht das aus, da draußen in der Realität? Radfahrer fahren links (unter anderem in Gegenrichtung auf linksseitig angelgten Radwegen), sie fahren auf Gehwegen (jagen dort Fußgänger) und sie machen nachts ihr Licht nicht an. Tja, liebe Freunde und liebe Feinde, so wird das nix mit dem Respekt!
Zum Merken und Mitschreiben:
Bitte beachtet das, dann klappt das auch mit dem Respekt.
[EC]
© (01/2010) by Erika Ciesla, 68167 Mannheim/Germany