Bevor wir losfahren, erst mal gucken was in den Sternen steht!
Na prima! Hoffentlich ist der Pfosten auch gut versichert, auf den die Radfahrer hier gemäß behördlicher Anordnung zu krachen haben!?
Über die Herkunft dieses Bildes kann ich nichts sagen, aber die gelbe Lokomotive im Hintergrund links legen die Vermutung nahe, daß es irgendwo in Belgien oder um Belgien herum aufgenommen wurde. Es beweist, VerkehrTplaner gibt es nicht nur hier in Deutschland, Idioten gibt es immer und überall.
Aha! Das ist also ein ordentlicher deutscher Radweg
, oder was!?
Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO müssen Radwege eine Mindestbreite von 1,50 m haben (2.00 m wären erwünscht). Radwege die diese Bedingung nicht erfüllen sind keine Radwege (auch nicht wenn sie früher mal welche gewesen sein sollten) und dürfen von der jeweiligen Verkehrtbehörde auch nicht als solche ausgeschildert werden! Eine Verkehrtbehörde die es dennoch tut, handelt Rechtswidrig!
Aber weil ja nicht sein kann was nicht sein darf, ja dann muß der Leitpfosten am Fahrbahnrand wohl knapp drei Meter hoch sein, nicht wahr?
Leider ist mir nicht bekannt wo sich diese Anlage befindet, aber daß es in Deutschland sein muß, erkennt man wohl an den für unser Land typischen Accessoirs.
Ein virtuelles Fahrrad auf einem virtuellen Radweg.
Und hier das neueste Accessoire von der Zubehör-Industrie: ein beheizbarer Sattel für die kalten Wintertage!
Für die einen ist das nur grober Unfug, für die anderen ist das der wahrscheinlich kürzeste Radweg der Welt.