Velohelme, Sinn oder Unsinn?

Bevor ich zum Thema komme etwas ganz wichtiges, damit mich bloß keiner falsch versteht: dies ist kein Feldzug gegen das Helmtragen an und für sich! Das Thema hier ist nicht das Helmtragen, sondern die Helmtragepflicht.

Das ist nicht dasselnbe – ich bitte darum, das penlich genau zu unterscheiden!


Helmchen

Es gibt kein anderes Fahrradzubehör für das derart radikal Reklame gemacht wird wie für den Radhelm. Fernsehmoderatoren und Zeitungsredakteure überbieten sich gegenseitig bei der Lobpreisung des Helmes und auch die Parlamentarier von den hinteren Bänken profilieren sich immer wieder gerne mit der Forderung nach einem Helmzwang für Radfahrer, wenn ihnen sonst nichts vernünftiges mehr einfällt. Fragt man aber mal nach, warum wir denn beim Radfahren unbedingt einen Helm bräuchten, erhalten wir nur vage Vermutungen, dreiste Behauptungen, sowie den Verweis auf den berühmt–berüchtigten gesunden Menschenverstand, der immer dann herhalten muß, wenn Ratio und Logik mal wieder gerade abwesend sind.

Um nicht in Streit mit anderen Leuten zu geraten, persönlich ist es mir egal, ob Radfahrer X oder Radfahrerin Y mit Helm fährt, solange er/sie/es das freiwillig tut. Wenn aber die Forderung nach einem staatlich verordnetem Helmobligatorium gestellt wird, dann muß das begründet werden! Falls es nämlich nicht notwendig sein sollte, dieses Helmobligatorium, dann ist es notwendig, daß man darauf verzichtet!

Um festzustellen, ob so ein Helmobligatorium notwendig ist, müssen wir zwei Fragen beantworten:

  1. Ist Radfahren überhaupt eine derart gefährliche Tätigkeit, daß wir eines solchen zusätzlichen Schutzes bedürfen?
  2. Und ist der Radhelm überhaupt geeignet einen brauchbaren Schutz zu geben?

Und wenn auch nur eine dieser Fragen mit nein beantwortet werden kann, dann ist das Helmobligatorium nicht notwendig, dann sollte man die Finger davon lassen!

1. Radfahren ist sicher!

Das Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamts belegt, daß Radfahren grundsätzlich nicht gefährlicher ist als zufuß gehen, und es ist sicherer als Autofahren! Obgleich wir ca. 12 % Verkehrsanteil haben, stellen wir nur rund 8 % der Verkehrstoten. Sicherlich ließe sich das noch weiter verbessern, aber für das Erhebungsjahr 2004 können wir mit diesem Ergebnis erstmal zufrieden sein.

Die erste Frage ist damit also schon beantwortet. Radfahren stellt definitiv kein besonderes Risiko dar, also ist auch ein besonderer Schutz nicht erforderlich! Eigentlich wäre das Thema damit bereits hinreichend abgearbeitet, es gibt keine Notwendigkeit für das Helmobligatorium! Trotzdem soll auch die zweite Frage erürtert werden.

2. Die Schutzwirkung des Radhelmes ist nicht bewiesen!

Helme schützen, so lautet das Credo. Also ist es doch klar, daß der Velohelm schützt, das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand!

Igittigitt, ein Zirkelschluß! Eine These die durch nichts bewiesen ist, außer durch sich selbst, ein Beweis durch Behauptung also. Jedem wissenschaftlich und/oder humanistisch gebildeten Menschen müssen sich dabei die Zehnägel aufrollen, denn diese Form der Beweisführung ist in keiner Logik zulässig! Aber es gibt auch ernsthafte Versuche die Schutzwirkung der Radhelme zu beweisen, und einen solchen gucken wir uns jetzt mal an.

In der Schweiz gibt es die staatliche Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die privatwirtschaftliche Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), beide geradezu rührend bemüht, die Wirksamkeit der Radhelme nachzuweisen. Behauptet wird, weil die freiwillige Helmtragequote in der Schweiz von nahezu null auf über 30 % gestiegen sei, darum wären die gefährlichen und tödlichen Kopfverletzungen um 40 % gesunken. Und ob das wahr ist, das prüfen wir jetzt mal nach:

Helmtragequote
Kopfverletzungen

Das ist kein Unsinn, sondern authentisches Informationsmaterial der oben genannten Organisationen, lediglich die roten Linien sind von mir. Aber komisch, was sehen wir denn da!? Da müssen wir aber nochmal genauer hingucken! Es fällt nämlich auf, daß der Rückgang der gefährlichen und tödlichen Kopfverletzungen ausnahmslos vor 1994 stattfanden, der Anstieg der Helmtragequote aber erst nach 1994 stattgefunden hat, nicht wahr? Das bedeutet, daß diese beiden Ereignisse zu gänzlich unterschiedlichen Zeiten stattfanden und überhaupt nichts miteinander zu tun haben! Dieser Versuch, die Wirksamkeit der Radhelme zu beweisen, ist also gescheitert, was die beiden oben genannten Oranisationen gleichwohl nicht daran hindern kann, noch immer beharrlich das Gegenteil zu behaupten.

Australien und Neu-Seeland, - ein Trauerspiel

In Australien und Neu-Seeland hat man vor einigen Jahren die Helmpflicht eingeführt, dort können wir uns also in der Realität angucken, was das für Folgen hat. Bei der nachfolgenden Betrachtung wollen wir uns vorzugsweise auf Australien konzentrieren. Die Ergebnisse in Neu-Seeland sind auch nicht anders als dort, sie sind nahezu identisch.

Die Helmpflicht in Australien wurde anno 1991 angeordnet, man versprach sich davon eine positive die Wirkung für die Radfahrer und deren Sicherheit im Straßenverkehr. Was dort dann aber wirklich geschah, das kann man nur als Katastrophe bezeichnen.

Fazit: Die Anordnung der Helmpflicht brachte nachweislich keinen Nutzen, da die Radhelme sich in der Praxis als gänzlich wirkungslos erwiesen. Die einzige Wirkung, die nachgewiesen werden konnte, war die Reduzierung der Zahl der Radfahrer um ca. die Hälfte, und darauf können wir verzichten. Summa summarum müssen wir also feststellen, daß; exakt das Gegenteil dessen eingetreten ist als die Helm-Protagonisten stets propagiert haben und man gut daran täte, die Helmpflicht umgehend wieder aufzuheben.

Und glaube bitte keiner, daß das nur ein australisches Sonderproblem sei, denn wie bereits erwähnt hat sich in Neu-Seeland just dieselbe Katastrophe abgespielt. Auch in anderen Ländern, so zum Beispiel in den USA (da ist das von Bundesstaat zu Bundesstaat ganz unterschiedlich) war das australische Debakel beliebig reproduzierbar, will heißen, wo immer die Obrigkeit die Helmpflicht einführte, sank lediglich die Zahl der Radfahrer, und zwar dramatisch, ohne daß sich dadurch am Unfallgeschehen irgend etwas zum guten gewendet hätte. Das Problem ist also übertragbar! Ich zweifle darum keine Sekunde daran, daß wir auch hier in Deutschland genau daselbe Trauerspiel erleben täten, falls bei uns die Helmpflicht eingeführt würde.

Belegmaterial und Zusätzliche Informationen:

Und das ist nur eine kleine Auswahl, das Netz ist voll davon. Sicher gibt es auch Fürsprecher, die das Tragen eines Radhelmes für unabdingbar halten, jedoch wägt man Vor- und Nachteile gegeneinander ab, dann kann es nur eine Antwort geben:

Hände weg von der Helmpflicht, da liegt kein Segen drauf!


(© 2017 by Erika Ciesla, 68167 Mannheim/Germany)

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